[ERKLÄRUNG Mängelanzeige des Mieters
Wenn im Laufe des Mietverhältnisses ein Mangel an der Mietsache auftritt, hat man als Mieter den Mangel oder erforderlich werdende Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Die Mängelanzeige bedarf keiner bestimmten Form. ]
[ERKLÄRUNG Man hat als Mieter das Recht zur Mietminderung, unabhängig vom Verschulden des Vermieters. Das Recht ist nur dann ausgeschlossen, wenn es sich um unerhebliche Mängel handelt oder wenn die Mängel vom Mieter selbst verursacht wurden. Neben dem Recht auf Mietminderung können Ihnen Schadensersatzansprüche sowie Aufwendungsersatz zustehen, wenn Sie den Mangel selbst beseitigen oder beseitigen lassen. Wenn der Vermieter trotz einer ihm gesetzten Frist keine Abhilfe schafft, kann man als Mieter fristlos kündigen.]
[ADRESSE]
[DATUM]
Mängelanzeige
Sehr geehrte [ANREDE],
in der von mir gemieteten Wohnung haben sich folgende Mängel gezeigt:
[Sachliche Darstellung der Mängel]
____
____
usw.
Dieser Mangel besteht seit dem ____. Die hierdurch eingetretene Minderung des Mietzinses bewerte ich mit ____ %. Um diesen Betrag werde ich die von mir geschuldete Miete bis zur Behebung der Mängel mindern. Für die zurückliegende Zeit rechne ich mit einem Rückerstattungsanspruch infolge der eingetretenen Mietminderung überzahlter Miete in Höhe von monatlich ____ € für die Zeit ab dem ____ auf.
[GRUSSFORMEL]


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